Verhaltenskodex
Liebe Mitglieder,
dieser Verhaltenskodex dient der Kommunikation und Einordnung der Werte, welche innerhalb der Mecklenburg-Prignitzer Elektrogemeinschaft (m-peG) gelebt werden. Darüber hinaus möchten wir hiermit die Regeln der Zusammenarbeit schärfen, um die Zukunft der m-peG auch weiterhin gemeinsam gestalten zu können. Die Prämisse der Nachhaltigkeit innerhalb der m-peG ist uns dabei besonders wichtig. Dieser Verhaltenskodex fasst unsere wichtigen Grundregeln und Grundsätze in einem Dokument zusammen, welche für uns heute und in Zukunft verbindlich sind. Er bietet einen Orientierungsrahmen und gilt für uns alle gleichermaßen – für den Fachbeirat, für unsere Mitglieder und für unsere Partner.
Er setzt einen Maßstab für uns selbst und ist zugleich ein Versprechen für verantwortungsvolles Handeln gegenüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. Gemeinsam sind wir für das Ansehen der m-peG verantwortlich. Das Fehlverhalten Einzelner kann uns allen Schaden zufügen. Deshalb bitten wir Sie, liebe Mitglieder, diesen Verhaltenskodex zu lesen, zu kommunizieren und nach bestem Wissen und Gewissen anzuwenden.
Wir sind die Mecklenburg-Prignitzer Elektrogemeinschaft
Die m-peG ist eine Gemeinschaft zur Steigerung der Fachkompetenz und des Ansehens des Handwerks in den Bereichen Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, weiteren klima- und energie-relevanten Branchen sowie zur Verbreitung umweltfreundlicher Energieträger und Energiesparsysteme. Die administrative Steuerung der m-peG wird von der Vattenfall Europe Sales GmbH wahrgenommen. Die m-peG verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und hat keine eigene Gewinnerzielungsabsicht.
Verhalten gegenüber der m-peG und anderen Mitgliedern
1. Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung Eine Kultur der Chancengleichheit, des gegenseitigen Vertrauens und gegenseitigen Respekts ist für uns von großer Bedeutung. Wir fördern Chancengleichheit und verbieten Diskriminierung. Wir behandeln alle Mitglieder der m-peG sowie der anderen Mitglieds- und Partnerunternehmen gleich, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Kultur, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Behinderung, Religion oder Weltanschauung.
2. Menschen- und Arbeitnehmerrechte Wir respektieren die international anerkannten Menschenrechte und unterstützen deren Einhaltung. Wir lehnen jede Form von Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab.
3. Zusammenarbeit mit Mitglieds- und Partnerunternehmen Für die m-peG ist die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitglieds- und Partnerunternehmen ein wesentlicher Bestandteil der Informations- und Vernetzungsarbeit. Die Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein offener und konstruktiver Umgang, der von gegenseitigem Respekt und Kommunikation auf Augenhöhe geprägt ist.
4. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind ein integraler Bestandteil aller betrieblichen Prozesse. Unsere Mitglieder und Partner fördern Sicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Arbeitsumfeld und
halten sich an die damit einhergehenden Vorschriften.
Verhalten in der Gesellschaft
1. Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Ziele.
Die m-peG sowie Mitglieder und Partner der m-peG haben die Verantwortung, mit den natürlichen Ressourcen umzugehen und zum Schutz der Umwelt und des Klimas beizutragen.
2. Politische Interessenvertretung Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben zum Lobbying und vermeiden unter allen Umständen
eine unzulässige Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung
3. Öffentliches Auftreten und Kommunikation Wir respektieren das Recht auf freie Meinungsäußerung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie der Privatsphäre. Jedes Mitglied soll sich bewusst sein, dass es als Repräsentant der m-peG auftritt. Bei privaten Meinungsäußerungen achten wir darauf, dass die jeweilige Funktion oder Tätigkeit innerhalb der m-peG nicht im Zusammenhang mit der privaten Äußerung steht. Verhalten bei Veranstaltungen der m-peG Zu Beginn jeder Veranstaltung werden die Teilnehmer durch die direkten Ansprechpartner der m-peG auf das Erfordernis der Einhaltung des Kartellrechts (insbesondere dieses Verhaltenskodex) hingewiesen. Den Ansprechpartnern der m-peG obliegt es in besonderem Maße, durch die Leitung der Sitzung oder Veranstaltung sicherzustellen, dass die Vorschriften dieses Kodex und des Kartellrechts eingehalten werden. Davon bleibt die Verantwortung der einzelnen Teilnehmer unberührt.
Kartellrechtsbekenntnis der Mecklenburg-Prignitzer Elektrogemeinschaft
Unternehmen und Organisationen unterliegen weitreichenden Regeln des Kartellrechts. Sie müssen selbst abschätzen, ob sie sich kartellrechtskonform verhalten. Die Mecklenburg-Prignitzer Elektrogemeinschaft bietet ihren kooperativen Mitgliedern unter Einhaltung des Kartellrechts eine rechtssichere Basis für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Von uns organisierte Veranstaltungen, insbesondere Sitzungen, dienen nicht dazu, kartellrechtswidrige Themen zu behandeln oder Gelegenheit für kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder Beschlüsse zu schaffen oder zu fördern. Entsprechende Verhaltensweisen werden nicht geduldet.
Verhaltensregeln im Hinblick auf kartellrechtliche Vorgaben
Mitglieder der m-peG können in verschiedenen Bereichen im Wettbewerb zueinanderstehen. Verstöße gegen das Kartellrecht können schwerwiegende Konsequenzen für alle Beteiligten und deren Unternehmen / Organisationen nach sich ziehen. Aus diesem Grund haben die Mitglieder bei der Mitarbeit innerhalb der m-peG sowie bei deren Vertretung nach außen, folgende Regeln zu beachten:
1. Die Mitglieder werden anderen Mitgliedern keine wettbewerbsrelevanten Informationen in irgendeiner Weise zugänglich machen oder sich hierüber austauschen oder für diese Zwecke sammeln oder erfassen, die nicht aus öffentlich zugänglichen Quellen zu beschaffen sind. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, Informationen über Preise, Preisbestandteile, Margen, beabsichtigte Preiserhöhungen, Kunden, Absatzgebiete, Vertriebswege und -strategien, Marktanteile, Umsätze, Umsatzerwartungen, Rabatte, nicht anonymisierte Benchmarks, Entwicklungsvorhaben und neue Produkte.
2. Unabhängig davon, ob solche Informationen öffentlich bekannt sind oder nicht, werden die Mitglieder vor allem auch keine kartellrechtswidrigen Vereinbarungen, in welcher Form auch immer, über die in Ziffer 1. genannten Themen treffen.
3. Spezielle Vorgaben für gemeinsame Entwicklungen: Gemeinsame Entwicklungen von Wettbewerbern können kartellrechtswidrig sein. Es ist daher vor jedem Vorhaben die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit konkret zu prüfen, da allgemeine Aussagen kaum möglich sind. Die Zulässigkeit hängt u.a. von den betroffenen Märkten, der Marktstärke (Marktanteile) der Beteiligten, deren Wettbewerbssituation und insbesondere den begleitenden Wettbewerbsabsprachen ab.
Umgang mit Informationen
1. Für die m-peG bestehen gesonderte Datenschutzinformationen, die den Mitgliedern bereitgestellt werden.
2. Ohne eine gesetzliche Zulässigkeit oder Einwilligung des Betroffenen dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden.
Schlussbestimmungen
1. Die m-peG ist berechtigt, Bestimmungen dieser Statuten jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die m-peG wird die Mitglieder bei einer Änderung dieser Nutzungsbedingungen per E-Mail über die Änderungen informieren. Im Rahmen dieser Benachrichtigung kann jedes Mitglied wählen, ob es den geänderten Nutzungsbedingen zustimmt. Lehnt es die geänderten Nutzungsbedingungen ab, führt dies zur Beendigung der Mitgliedschaft in der m-peG.
2. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Regelungen unberührt. Die Bedingung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die rechtlich zulässig ist und der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text dieses Dokumentes die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.